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AGB für unsere Kunden

§ 1 Vertragsgegenstand

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(1) Der Auftragnehmer übernimmt die Unterhaltsreinigung in folgenden Objekten:
 

(2) Art und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach dem Leistungsverzeichnis und dem Angebot, welche Bestandteil dieses Vertrages sind.

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§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

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(1) Der Vertrag beginnt nach Vertragsvereinbarung bzw. dem vereinbarten Leistungsbeginn.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn beim Auftragnehmer ein Insolvenzgrund vorliegt.

(4) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen 

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§ 3 Ausführung der Reinigung

(1) Die Reinigungsarbeiten erfolgen nach vertraglicher Vereinbarung.

(2) Der Reinigungsrhythmus ergibt sich aus dem Vertrag.

(3) Mehr- und Sonderleistungen (z. B. maschinelle Grundreinigung) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt werden und werden gesondert berechnet.

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§ 4 Einsatz der Reinigungskräfte

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(1) Der Transport von Reinigungspersonal darf den ordnungsgemäßen Betriebsablauf nicht stören.
Nach Durchführung der Arbeiten sind die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu verlassen.

(2) Der Auftragnehmer setzt ausreichend qualifiziertes Personal sowie notwendige Aufsichtspersonen ein. Personalausfälle dürfen die Reinigungsqualität nicht beeinträchtigen.

(3) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich fachkundige, zuverlässige und geeignete Arbeitskräfte ein. Der Auftraggeber kann eingesetztes Personal ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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§ 5 Verschwiegenheitspflicht

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(1) Der Auftragnehmer verpflichtet alle Mitarbeitenden schriftlich zur Verschwiegenheit über sämtliche Wahrnehmungen im Objekt des Auftraggebers.
Das Einsehen von Dokumenten oder Aufzeichnungen ist ausdrücklich untersagt.

(2) Bei Verstößen ist das betreffende Personal unverzüglich auszutauschen.

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§ 6 Ausweise der Reinigungskräfte

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(1) Alle eingesetzten Personen führen Firmen-Ausweise mit Name, Unternehmensangabe und Objektnennung. Zusätzlich ist auf Verlangen der Personalausweis vorzulegen.

(2) Zutritt erhalten ausschließlich Personen, die mit der Reinigung oder Aufsicht betraut sind.

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§ 7 Vergütung

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(1) Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

(2) Der Auftraggeber kann den Umfang der Reinigungsflächen sowie Reinigungsintervalle einseitig anpassen; die Vergütung erhöht oder vermindert sich entsprechend.

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§ 8 Anpassung der Vergütung

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(1) Tarifliche oder gesetzlich vorgeschriebene Lohnerhöhungen berechtigen frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit zur Preisanpassung.

(2) Lohnsenkungen wirken vergütungsmindernd.

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§ 9 Mehrarbeiten

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(1) Notwendige Mehrarbeiten kann der Auftragnehmer nicht ablehnen.

(2) Vergütung erfolgt nach Stundensatz oder vereinbarter Pauschale.

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§ 10 Gewährleistungsansprüche

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(1) Reklamationen müssen innerhalb 24 Stunden nach Kenntnis schriftlich erfolgen.
Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber kann Nachbesserung oder Vergütungsminderung verlangen.

(3) Der Auftragnehmer hat 3 Arbeitstage Zeit zur Nachbesserung.

(4) Erfolgt keine Nachbesserung, darf der Auftraggeber einen Dritten beauftragen. Kosten trägt der Auftragnehmer.

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§ 11 Haftung des Auftragnehmers

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(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Personal verursacht wurden, außer der Schaden wurde ausschließlich durch den Auftraggeber verursacht.

(2) Schäden oder Mängel im Objekt sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Nachweis kann jederzeit verlangt werden.

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§ 12 Leistungen und Haftung des Auftraggebers

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(1) Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden an Eigentum des Auftragnehmers oder dessen Personals.

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§ 13 Arbeitnehmerentsendegesetz

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Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des AEntG inklusive Mindestlohn.
Der Auftraggeber darf entsprechende Nachweise verlangen und Zahlungen bei Nichtvorlage zurückbehalten.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Haftungsansprüchen frei.

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§ 14 Nachweise

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Der Auftragnehmer legt auf Verlangen folgende Unterlagen vor:

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  • Gewerbezentralregisterauszug

  • Freistellungsbescheinigung Finanzamt

  • Sozialversicherungs-Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • BG-Bau Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung​

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§ 15 Fundgegenstände

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Gefundene Gegenstände sind umgehend einem Beauftragten des Auftraggebers gegen Quittung zu übergeben.

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§ 16 Sonstiges

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(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Nach Beendigung der Arbeiten sind Fenster zu schließen, Licht auszuschalten und Türen zu sichern.

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§ 17 Eigentumsvorbehalt

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(1) Gelieferte Artikel, Materialien, Geräte und Verbrauchsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Weigola.

(2) Eigentum geht erst nach vollständigem Zahlungseingang ohne Abzüge über.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und gegen Schäden oder Verlust abzusichern.

(4) Eine Weitergabe, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zurückzufordern.

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 ANHANG: AGB der Firma Weigola

§ A1 Geltungsbereich

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Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.

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§ A2 Zahlungsbedingungen & Verzug

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(1) Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig.

(2) Der Kunde kommt mit Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern folgende Angabe auf der Rechnung steht:

„Der Kunde kommt gemäß unseren AGB mit Zugang dieser Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug.

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(3) Verzugszinsen:

  • Verbraucher: 5 %-Punkte über Basiszins

  • Unternehmer: 9 %-Punkte über Basiszins
    zzgl. Mahngebühren.

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(4) Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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§ A3 Gerichtsstand

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Für Unternehmer gilt: Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

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§ A4 Salvatorische Klausel

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Ungültige Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

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